Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 6. September 2026
Kurz gesagt: Routino vermietet Fahrzeuge für die private Übungsfahrt nach der Fahrpraxisanleitungs-Verordnung. Routino ist keine Fahrschule und erteilt keinen Fahrunterricht. Gefahren wird ausschließlich mit einer Begleitperson und einer gültigen Genehmigung nach § 2 FahrPraxAnlV.
Vorbehalt zur Führerschein-Reform. Die Fahrpraxisanleitungs-Verordnung liegt derzeit als Entwurf vor (Artikel 2 der Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung, Bundesrats-Drucksache 365/26). Sobald sie in Kraft tritt, passt Routino diejenigen Bestimmungen dieser Bedingungen an den amtlichen Text an, die die Anmietbedingungen betreffen — insbesondere die Voraussetzungen nach Ziffer 3 und die Nutzungsregeln nach Ziffer 9. Alle übrigen Bestimmungen bleiben in ihrer aktuellen Fassung wirksam. Für bereits geschlossene Verträge gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung; Anpassungen wirken für künftige Buchungen.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge über Fahrzeuge zwischen Routino Autovermietung, Inhaber Sinan Laci, Berliner Ring 14, 65779 Kelkheim am Taunus (nachfolgend „Routino") und dem Mieter. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Routino stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Gegenstand des Vertrags
Routino vermietet Kraftfahrzeuge, die für begleitete private Übungsfahrten ausgestattet sind, insbesondere mit einer zusätzlichen Pedalerie für die Begleitperson. Gegenstand des Vertrags ist ausschließlich die Überlassung des Fahrzeugs für einen bestimmten Zeitraum.
Routino ist keine Fahrschule im Sinne des Fahrlehrergesetzes, erteilt keinen Fahrunterricht und schuldet keine Ausbildungsleistung. Die Verantwortung für den Ablauf der Übungsfahrt liegt beim Mieter und bei der Begleitperson.
3. Voraussetzungen auf Seiten des Mieters
Der Mieter sichert zu, dass bei jeder Übernahme und während der gesamten Mietzeit vorliegen:
- eine gültige Genehmigung nach § 2 der Fahrpraxisanleitungs-Verordnung in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung, ausgestellt auf den Teilnehmer, samt der auf jeder Fahrt mitzuführenden Bescheinigung,
- eine in dieser Genehmigung namentlich festgelegte Begleitperson, die die Anforderungen des § 4 der Verordnung erfüllt — insbesondere seit mindestens sieben Jahren ununterbrochen Inhaberin einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer gleichwertigen ausländischen Berechtigung, höchstens ein Punkt im Fahreignungsregister und kein Fahrverbot in den drei Jahren vor der Antragstellung; begleitet wird je Fahrt von genau einer der festgelegten Personen,
- das Fahrtenprotokoll nach § 5 der Verordnung,
- ein Nachweis über den Versicherungsschutz, soweit Routino diesen anfordert.
Die Unterlagen sind bei der Übergabe im Original vorzulegen. Die Begleitperson wird bei der Buchung namentlich benannt und ist bei der Übergabe persönlich anwesend.
Werden die Voraussetzungen bei der Übergabe nicht nachgewiesen oder wird das Fahrzeug daher nicht übergeben, ist der Grundbetrag der Buchung fällig. Berechnet wird davon nur, was Routino durch den Ausfall tatsächlich verliert: Kosten, die Routino dadurch erspart, und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Fahrzeugs werden abgezogen. Kann der Mieter zeigen, dass Routino gar kein oder ein deutlich geringerer Schaden entstanden ist, zahlt er entsprechend weniger oder nichts. Der verbleibende Betrag wird nach Ankündigung in Textform über das hinterlegte Zahlungsmittel abgerechnet. Dasselbe gilt, wenn eine der Voraussetzungen erkennbar entfallen ist — etwa bei abgelaufener Genehmigung, fehlender oder nicht in der Genehmigung benannter Begleitperson. Liegt der Hinderungsgrund im Verantwortungsbereich von Routino, entfällt die Zahlungspflicht vollständig. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht; eine neue Buchung ist jederzeit möglich. War eine private Zustellung vereinbart, wird die Zustellgebühr nur berechnet, soweit die Zustellung bereits erbracht wurde.
Verantwortlicher Fahrzeugführer ist die Begleitperson. Sie führt das Fahrzeug im Rechtssinne, solange der Teilnehmer keine eigene Fahrerlaubnis besitzt, trägt während der gesamten Fahrt die Sorgfaltspflicht und nimmt damit die Stellung ein, die bei einer Ausbildungsfahrt dem Fahrlehrer zukommt. Sie ist in der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde namentlich benannt und dieser gegenüber verantwortlich.
Wer Vertragspartner ist
- Mieter ist ausschließlich eine volljährige Person. Ist der Teilnehmer selbst volljährig, ist er zugleich Mieter. Ist er minderjährig, mietet ein Erwachsener für ihn — in der Regel ein Erziehungsberechtigter oder die Begleitperson; ein Minderjähriger kann kein Fahrzeug anmieten.
- Zahlungspflichtig ist dieselbe erwachsene Person. Alle Beträge aus diesem Vertrag werden ihr gegenüber abgerechnet, auch die nach der Rückgabe entstehenden.
- Übernahme und Rückgabe verantwortet der Mieter; er unterschreibt beide Protokolle. Die Begleitperson unterschreibt in jedem Fall mit, auch wenn sie nicht selbst Mieterin ist. Ihre Unterschrift bestätigt den festgehaltenen Zustand des Fahrzeugs und die Übernahme der Fahrzeugführung — sie begründet keine Haftung für den Mietpreis, für Stornokosten oder für Pflichtverletzungen anderer Personen. Soll die Begleitperson zusätzlich Mitmieterin werden, erklärt sie das vor der Buchungsbestätigung gesondert und ausdrücklich.
- Der Teilnehmer wird im Mietvertrag als berechtigter Fahrer geführt. Ist er nicht selbst Mieter, wird er zusätzlich namentlich als Nutzer eingetragen. Er unterschreibt das Übergabeprotokoll mit; ohne beide Unterschriften wird das Fahrzeug nicht übergeben.
- Voraussetzung bleibt, dass er die oben genannten gesetzlichen Anforderungen für die private Übungsfahrt erfüllt.
- Haftung, Selbstbeteiligung und die Folgen von Vertragsverstößen richten sich gegen den Mieter. Die Begleitperson haftet als verantwortliche Fahrzeugführerin nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie selbst schuldhaft verursacht oder mitverursacht hat; soweit beide für denselben Schaden einzustehen haben, haften sie als Gesamtschuldner.
4. Buchung und Zustandekommen des Vertrags
Die Darstellung der Fahrzeuge und Zeitpakete auf routino.live und buchung.routino.live ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Buchung. Mit dem Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Mieter ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch Routino in Textform zustande, spätestens mit der Übergabe des Fahrzeugs.
Routino kann eine Buchung ablehnen, insbesondere wenn kein Fahrzeug verfügbar ist, die Voraussetzungen nach Ziffer 3 offensichtlich nicht vorliegen oder eine gewünschte Zustellung nicht durchführbar ist. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig erstattet.
5. Preise, Zahlung und Mehrkilometer
Es gelten die im Buchungsvorgang angezeigten Preise. Der Grundpreis umfasst das gebuchte Zeitpaket einschließlich der dort genannten Inklusivkilometer und der Energiekosten für den regulären Betrieb.
Gefahrene Kilometer über die Inklusivkilometer hinaus werden nach der Rückgabe mit dem im Buchungsvorgang genannten Kilometersatz abgerechnet. Grundlage ist die Differenz der bei Übergabe und Rückgabe gemeinsam festgestellten Kilometerstände.
Die Zahlung erfolgt bargeldlos über unseren Zahlungsdienstleister. Mit der Buchung erteilt der Mieter die Zustimmung, dass das gewählte Zahlungsmittel auch für die Abrechnung der Mehrkilometer und weiterer nach diesen Bedingungen geschuldeter Beträge belastet werden darf. Vor jeder solchen Belastung wird der Betrag in Textform angekündigt.
Auf Wunsch stellt Routino das Fahrzeug gegen die im Buchungsvorgang genannte Gebühr an einen vereinbarten Übergabe-Ort zu. Ist die Zustellung nicht durchführbar, kann Routino sie ablehnen; die Gebühr entfällt, der Mieter erhält ein Angebot zur Übernahme an einem Standort und kann die Buchung stattdessen kostenfrei stornieren.
6. Stornierung durch den Mieter
Der Mieter kann die Buchung bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Übergabezeitpunkt kostenfrei stornieren. Bei einer späteren Stornierung bleibt der Grundbetrag der Buchung fällig — berechnet wird davon aber nur, was Routino durch den Ausfall tatsächlich verliert: Ersparte Kosten und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Fahrzeugs werden abgezogen. Kann der Mieter zeigen, dass Routino gar kein oder ein deutlich geringerer Schaden entstanden ist, zahlt er entsprechend weniger oder nichts. Bereits berechnete Zusatzleistungen wie eine Zustellgebühr entfallen.
Erscheint der Mieter nicht zum vereinbarten Übergabezeitpunkt und meldet sich innerhalb von 30 Minuten nicht, kann Routino die Buchung beenden; es gelten die Folgen des vorstehenden Absatzes.
7. Kein Widerrufsrecht
Bei Verträgen über die Vermietung von Kraftfahrzeugen, die für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Die Stornoregelung nach Ziffer 6 gilt unabhängig davon.
8. Übergabe und Rückgabe
Übergabe und Rückgabe erfolgen zu den vereinbarten Zeiten am vereinbarten Ort. Beide Vorgänge werden gemeinsam protokolliert; festgehalten werden Kilometerstand, Ladezustand, Zustand des Fahrzeugs und vorhandene Schäden. Fotos können Teil des Protokolls sein. Das Protokoll wird von Mieter, Teilnehmer und Begleitperson unterschrieben und ist die Grundlage für die spätere Abrechnung von Mehrkilometern, Reinigung und Schäden. Einwendungen gegen die festgehaltenen Angaben bleiben möglich; das Protokoll schließt den Nachweis eines abweichenden Sachverhalts nicht aus.
Das Fahrzeug ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde, und gereinigt im üblichen Umfang; die vertragsgemäße Abnutzung bleibt nach § 538 BGB außer Betracht. Bei verspäteter Rückgabe wird die zusätzliche Zeit nach dem im Buchungsvorgang genannten Preis des gebuchten Zeitpakets, anteilig je angefangener Stunde, berechnet; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Ladezustand: Das Fahrzeug ist mit einem Ladezustand von mindestens 10 Prozent zurückzugeben. Die Ladekosten sind im Grundpreis enthalten — für das Nachladen wird keine Pauschale berechnet. Wird die Grenze von 10 Prozent unterschritten, trägt der Mieter die Kosten, die durch das Bergen oder Verbringen des Fahrzeugs entstehen.
Reinigung: Bei außergewöhnlicher Verschmutzung des Innenraums, die über eine normale Nutzung hinausgeht, trägt der Mieter die erforderlichen zusätzlichen Reinigungskosten, höchstens jedoch 150 €. Die Kosten werden nachgewiesen; dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder wesentlich geringere Reinigungskosten entstanden sind.
9. Nutzung des Fahrzeugs
Das Fahrzeug darf ausschließlich für begleitete Übungsfahrten im Sinne der Fahrpraxisanleitungs-Verordnung genutzt werden. Untersagt sind insbesondere:
- die Überlassung an andere als die im Vertrag benannten Personen,
- die Nutzung zu Fahrschulzwecken gegen Entgelt, zu Fahrveranstaltungen, Rennen oder Fahrsicherheitstrainings,
- die Nutzung zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung,
- das Führen des Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen — für Teilnehmer und Begleitperson gilt das absolute Alkoholverbot nach § 24c StVG in Verbindung mit § 6 der Verordnung,
- das Rauchen im Fahrzeug und die Mitnahme von Tieren ohne vorherige Absprache,
- Fahrten ins Ausland: die Genehmigung gilt ausschließlich im Inland,
- Fahrten, die den Beschränkungen der Genehmigung widersprechen, etwa auf Autobahnen vor der Beobachtungsfahrt nach § 7 der Verordnung.
Routino stellt das Fahrzeug mit der nach § 2 Abs. 4 der Verordnung vorgeschriebenen Kennzeichnung bereit. Für das Mitführen der Bescheinigung und die Führung des Fahrtenprotokolls ist der Teilnehmer verantwortlich.
10. Versicherung, Schäden und Unfälle
Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert und zusätzlich kaskoversichert.
Für einen Kaskoschaden am Mietfahrzeug, für den der Mieter oder die Begleitperson nach den gesetzlichen Vorschriften einzustehen hat, ist die Haftung je Schadensfall auf den niedrigeren Betrag aus 750 € und dem tatsächlich entstandenen, nicht durch Versicherungs- oder Drittleistungen gedeckten Schaden begrenzt. Zahlungen Dritter werden angerechnet. Mieter und Begleitperson haften nur insoweit als Gesamtschuldner, wie beide für denselben Schaden verantwortlich sind; das gilt auch für einen Rückgriff des Versicherers.
Die Begrenzung entfällt vollständig, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung kann Routino die Begrenzung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Ein sonstiger Verstoß gegen die Nutzungsregeln nach Ziffer 9 oder gegen die Pflichten nach dem folgenden Absatz — etwa Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss, unerlaubtes Verlassen des Unfallorts oder eine unterlassene Meldung — berührt die Begrenzung nur, soweit der Verstoß für die Entstehung oder die Höhe des Schadens oder für einen konkreten Nachteil bei der Schadensregulierung ursächlich war. Die Haftung ist stets auf den tatsächlich entstandenen, nicht anderweitig gedeckten Schaden begrenzt.
Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder Wildschaden ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und Routino zu verständigen. Der Unfallhergang ist vollständig zu dokumentieren; ein Schuldanerkenntnis darf nicht abgegeben werden. Verletzt der Mieter diese Pflichten und erschwert er dadurch die Schadensregulierung, haftet er insoweit für den entstandenen Nachteil.
Für Schäden, die nicht vom Kaskoversicherungsschutz erfasst werden, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Dazu zählen insbesondere Schäden an den Sitzgarnituren wie Risse und Schnitte sowie der Bruch von Bedienelementen. Keine Haftung besteht für die gewöhnliche vertragsgemäße Abnutzung, für bereits bei der Übergabe vorhandene Schäden und für Mängel, die Routino zu vertreten hat. Ersetzt wird höchstens der erforderliche Reparaturaufwand oder die Wertminderung, unter Anrechnung von Versicherungs- und Drittleistungen sowie etwaiger Wertverbesserungen; Umsatzsteuer wird nur ersetzt, soweit sie tatsächlich anfällt. Grundlage der Abrechnung ist ein Sachverständigengutachten, das dem Mieter zur Verfügung gestellt wird; er kann dessen Feststellungen bestreiten und eigene Nachweise vorlegen.
11. Haftung von Routino
Routino haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Routino nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
12. Datenschutz
Welche personenbezogenen Daten Routino zu welchem Zweck verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Mieter Verbraucher, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaates unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.