Private Fahrstunden mit den Eltern
was der Entwurf wirklich vorschreibt.
Am 10. Juni 2026 hat das Bundeskabinett die Fahrschulreform beschlossen — die Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung. Ihr Artikel 2 ist die Fahrpraxisanleitungs-Verordnung: die Regelung, die privates Üben mit einer nahestehenden Person erstmals erlaubt. In der Presse heißt sie meist Laienausbildung. Diese Seite gibt den Entwurfsstand wieder: Paragraph für Paragraph, ohne Auslegung.
Stand 27. Juli 2026 · Bundesrats-Drucksache 365/26 · Die Verordnung ist noch nicht verkündet — Einzelheiten können sich im weiteren Verfahren ändern.
Das Wichtigste in Kürze
Privates Üben wird möglich — aber nur mit behördlicher Genehmigung, nach bestandener Theorieprüfung und nach mindestens sechs Fahrstunden in der Fahrschule.
Jedes Bundesland entscheidet selbst, ob es die Erprobung überhaupt umsetzt. Ein bundesweiter Anspruch entsteht nicht.
Die Begleitperson muss seit mindestens sieben Jahren ununterbrochen die Klasse B besitzen, höchstens einen Punkt haben und darf kein Entgelt nehmen.
Nach 500 bis 600 Kilometern folgt eine Beobachtungsfahrt mit dem Fahrlehrer, danach mindestens sechs weitere Fahrstunden.
Die Genehmigung gilt höchstens zwölf Monate und erlischt spätestens mit der Fahrerlaubnis.
Befristet auf fünf Jahre. Es ist eine Erprobung mit wissenschaftlicher Begleitung, kein Dauerrecht.
Wo die Verordnung gerade steht.
Die Fahrpraxisanleitungs-Verordnung ist kein eigenständiges Gesetz, sondern Artikel 2 der Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung. Das Kabinett hat sie am 10. Juni 2026 beschlossen; damit ist sie in das weitere Verfahren gegangen und liegt als Bundesrats-Drucksache 365/26 vor. Verkündet ist sie nicht.
Im Entwurfstext steht an der Stelle des Inkrafttretens noch ein Platzhalter. Der politisch genannte Zielwert ist der 1. Januar 2027. Weil die Länder danach erst Zuständigkeiten bestimmen und Genehmigungen erteilen müssen, ist mit den ersten tatsächlichen Übungsfahrten nicht am Tag des Inkrafttretens zu rechnen.
Der Punkt, der am häufigsten übersehen wird
Die Bundesregierung hat ausdrücklich festgehalten, dass die Bundesländer jeweils eigenständig entscheiden können, ob sie die Erprobung umsetzen wollen. Ob in einem Bundesland privat geübt werden darf, hängt also nicht allein am Inkrafttreten der Verordnung, sondern an einer Entscheidung des jeweiligen Landes. Wer heute plant, sollte diese Unsicherheit einkalkulieren.
Stand für Hessen: Ob Hessen die Erprobung umsetzt, ist noch nicht entschieden.
Wer üben darf — und wer begleiten darf.
Die Verordnung stellt Anforderungen an zwei Personen gleichzeitig.
Fällt eine davon weg, ist die Fahrt keine zulässige Übungsfahrt mehr.
Der Teilnehmer — so nennt ihn die Verordnung
Theoretische Prüfung bestanden. § 3 verlangt die erfolgreich bestandene Prüfung nach § 16 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Vorher ist privates Üben nicht vorgesehen.
Mindestens sechs Unterrichtseinheiten praktische Ausbildung in der Fahrschule — vor der ersten privaten Übungsfahrt.
Theoretische Einweisung von einer Unterrichtseinheit, die Teilnehmer und Begleitperson gemeinsam absolvieren. Der Inhalt ist in Anlage 2 der Verordnung festgelegt.
Er stellt den Antrag selbst. Antragsteller ist nach § 2 Absatz 1 der Bewerber um die Fahrerlaubnis — nicht die Begleitperson und nicht die Fahrschule.
Er führt das Fahrtenprotokoll nach den Vorgaben der Fahrschule und muss es bei Kontrollen mitführen (§ 5).
Der Fahrpraxisanleiter — die Begleitperson
Besonderes Näheverhältnis zum Teilnehmer. Die Verordnung benennt keine Verwandtschaftsgrade, verlangt aber ausdrücklich Nähe — ein Bekannter aus dem Verein ist damit nicht automatisch zulässig.
Unentgeltlich. Wer Geld nimmt, erteilt Fahrunterricht — und dafür braucht es eine Fahrlehrerlaubnis.
Seit mindestens sieben Jahren ununterbrochen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer gleichwertigen ausländischen Berechtigung.
Höchstens ein Punkt im Fahreignungsregister.
Kein Fahrverbot in den drei Jahren unmittelbar vor dem Antrag.
Eine oder zwei Personen werden in der Genehmigung namentlich festgelegt. Auf der einzelnen Fahrt darf immer nur eine davon begleiten.
Sie sitzt auf dem Beifahrersitz und begleitet die gesamte Fahrt: beobachten, kurz anleiten, auf die Einhaltung der Verkehrsregeln achten (§ 4 Absatz 3).
Der vorgeschriebene Ablauf.
Privates Üben ersetzt die Fahrschule nicht, es wird zwischen zwei Ausbildungsblöcke eingeschoben. Die Reihenfolge ist verbindlich.
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1
Theorieprüfung bestehen
Nach § 16 Absatz 1 FeV. Erst danach beginnt alles Weitere.
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2
Mindestens sechs Fahrstunden in der Fahrschule
Praktische Ausbildung, bevor privat geübt werden darf.
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3
Gemeinsame theoretische Einweisung
Eine Unterrichtseinheit für Teilnehmer und Begleitperson zusammen — Sicherheitsregeln, Pflichten der begleitenden Person, Fahrtechnik. Inhalt nach Anlage 2.
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4
Genehmigung beantragen und abwarten
Bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Erst mit der Bescheinigung in der Hand darf gefahren werden.
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5
Erste Übungsphase — ohne Autobahn
Private Fahrten mit Fahrtenprotokoll. Autobahnfahrten sind in dieser Phase noch nicht zulässig.
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6
Beobachtungsfahrt nach 500 bis 600 Kilometern
Eine Unterrichtseinheit à 45 Minuten, gemeinsam mit Begleitperson und Fahrlehrer. Der Fahrlehrer prüft den Ausbildungsstand und gibt eine strukturierte Rückmeldung (§ 7 Absatz 1, Anlage 3).
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7
Mindestens sechs weitere Fahrstunden
Zurück in die Fahrschule (§ 7 Absatz 2). Danach ist auch die Autobahn frei.
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8
Ab 1.000 Kilometern: Prüfungsreife feststellen
Nach insgesamt mindestens 1.000 gefahrenen Kilometern folgt erforderlichenfalls weiterer Unterricht, bis die Fahrschule die Prüfungsreife feststellt (§ 8).
Die 1.000 Kilometer sind der vorgesehene Umfang der begleiteten Fahrpraxis — keine Obergrenze für das Üben und kein Ersatz für die Sonderfahrten. Überland-, Autobahn- und Dunkelfahrt bleiben Sache der Fahrschule.
Die Genehmigung: Antrag, Laufzeit, Erlöschen.
Ohne Genehmigung keine Übungsfahrt. Sie wird von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder Stelle erteilt — welche das ist, legt jedes Bundesland selbst fest.
Was eingereicht wird
Die Unterlagen nach § 21 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 3 und 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung, die das Führen des Fahrzeugs zum Erwerb von Fahrpraxis ausdrücklich einschließt.
Die Angaben zu den ein bis zwei Begleitpersonen.
Wie lange sie gilt
Höchstens zwölf zusammenhängende Monate (§ 2 Absatz 3). Wer länger braucht, steht ohne Genehmigung da.
Die Bescheinigung ist auf jeder Fahrt mitzuführen — das Muster steht in Anlage 1.
Sie gilt nur im Inland.
Wann sie erlischt
Mit dem Verzicht des Teilnehmers.
Mit der Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B.
Mit Ablauf der zwölf Monate.
Was am Fahrzeug vorgeschrieben ist.
Das Schild
Ein quadratisches Schild mit 16 cm Seitenlänge, vorne und hinten am Fahrzeug. Darauf der Buchstabe „L“ in weißer Schrift auf blauem Grund und das Wort „Übungsfahrt“ in schwarzer Schrift auf weißem Grund.
Die Versicherung
Der Haftpflichtversicherungsschutz muss das Führen des Fahrzeugs im Rahmen des Erwerbs von Fahrpraxis ausdrücklich umfassen. Eine normale Familienpolice deckt das nicht automatisch ab — das ist beim eigenen Versicherer zu klären.
Die Pedalerie
Nicht vorgeschrieben. Anders als beim Fahrschulfahrzeug verlangt die Verordnung für private Übungsfahrten keine zweite Pedalerie. Routino stattet seine Fahrzeuge freiwillig damit aus — eine Ausstattungsentscheidung, keine gesetzliche Pflicht.
Kein bestimmtes Auto wird in der Genehmigung festgeschrieben. Namentlich festgelegt werden nur die Begleitpersonen. Zwischen dem Familienauto und einem Mietfahrzeug darf also gewechselt werden, solange Kennzeichnung und Versicherung stimmen.
Was ausdrücklich nicht erlaubt ist.
Die häufigsten Missverständnisse — jeweils mit der Stelle, an der die Verordnung es regelt.
Die Verordnung im Überblick.
Die Fahrpraxisanleitungs-Verordnung hat elf Paragraphen und drei Anlagen. Wer im Originaltext nachlesen will, findet hier die Zuordnung.
| Regelung | Inhalt |
|---|---|
| § 1 | Anwendungsbereich: Erprobung des Erwerbs von Fahrpraxis unter Anleitung für die Klasse B. |
| § 2 | Genehmigung — Antrag, einzureichende Unterlagen, Auflagen (Bescheinigung mitführen, Versicherung, Kennzeichnung, Autobahnverbot vor der Beobachtungsfahrt), Geltungsdauer von höchstens zwölf zusammenhängenden Monaten und Erlöschen. |
| § 3 | Voraussetzungen beim Teilnehmer: bestandene theoretische Prüfung nach § 16 Absatz 1 FeV, mindestens sechs Unterrichtseinheiten praktische Ausbildung, gemeinsame theoretische Einweisung. |
| § 4 | Der Fahrpraxisanleiter: Näheverhältnis, Unentgeltlichkeit, seit sieben Jahren ununterbrochen Klasse B, höchstens ein Punkt, kein Fahrverbot in drei Jahren; ein bis zwei Personen, Aufgaben während der Fahrt. |
| § 5 | Fahrtenprotokoll: Nachweis über alle Fahrten nach Vorgaben der Fahrschule, bei Kontrollen mitzuführen. |
| § 6 | Alkoholverbot: § 24c des Straßenverkehrsgesetzes gilt für Teilnehmer und Fahrpraxisanleiter entsprechend. |
| § 7 | Beobachtungsfahrt nach mindestens 500 und höchstens 600 Kilometern — eine Unterrichtseinheit à 45 Minuten mit Fahrlehrer und Begleitperson; danach mindestens sechs weitere Unterrichtseinheiten in der Fahrschule. |
| § 8 | Weiterer Ausbildungsverlauf: nach insgesamt mindestens 1.000 Kilometern erforderlichenfalls weiterer Unterricht bis zur festgestellten Prüfungsreife. |
| § 9 | Speicherung der Genehmigungsdaten, der Auflagen und der ausstellenden Behörde. |
| § 10 | Ordnungswidrigkeiten: Fahren ohne Genehmigung und Nichtmitführen der Bescheinigung. |
| § 11 | Übergangsbestimmung: Genehmigungen dürfen nur innerhalb von vier Jahren ab Inkrafttreten erteilt werden und erlöschen spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten. |
| Anlage 1 | Muster der Bescheinigung, die auf jeder Übungsfahrt mitzuführen ist. |
| Anlage 2 | Inhalt der theoretischen Einweisung von einer Unterrichtseinheit für Teilnehmer und Begleitperson. |
| Anlage 3 | Inhalt und Ablauf der Beobachtungsfahrt sowie der strukturierten Rückmeldung durch den Fahrlehrer. |
Maßgeblich ist allein der amtliche Text. Diese Übersicht fasst den Entwurfsstand zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Routino ist keine Fahrschule und erteilt keinen Fahrunterricht.
Wird der Führerschein dadurch günstiger?
Das ist die Frage, die Eltern zuerst stellen — und die ehrliche Antwort lautet: vermutlich ja, aber nicht so stark, wie manche Schlagzeile nahelegt. Die Verordnung senkt keine Gebühr und schreibt keinen Preis vor. Sie verändert nur, wie viel Fahrpraxis außerhalb der Fahrschule entstehen kann.
Was gleich bleibt
Die Pflichtstunden bleiben. Mindestens sechs Unterrichtseinheiten vor der ersten privaten Fahrt, mindestens sechs weitere nach der Beobachtungsfahrt.
Die Sonderfahrten bleiben. Überland-, Autobahn- und Dunkelfahrt macht weiterhin die Fahrschule.
Theorie, Prüfungsgebühren und Sehtest ändern sich durch diese Verordnung nicht.
Wo tatsächlich gespart wird
Bei den Übungsstunden dazwischen. Wer Routine bisher in bezahlten Fahrstunden aufgebaut hat, kann einen Teil davon künftig privat fahren.
Bei Wiederholungen. Wer mit mehr Praxis in die Prüfung geht, muss sie seltener wiederholen — Durchfallen ist einer der größten Kostentreiber.
Nicht umsonst. Es kommen Genehmigung, Einweisung, Beobachtungsfahrt, Versicherung und das Fahrzeug dazu.
Belastbare Zahlen wird es erst geben, wenn die ersten Genehmigungen erteilt sind. Wer heute mit konkreten Ersparnissen wirbt, rechnet mit Annahmen. Routino nennt eigene Preise im Dezember 2026.
Was Eltern jetzt konkret wissen wollen.
+Ist das dasselbe wie begleitetes Fahren ab 17 (BF17)?
Nein, das sind zwei verschiedene Dinge. Beim begleiteten Fahren ab 17 hat der Fahranfänger die Prüfung bereits bestanden und darf mit einer eingetragenen Begleitperson fahren. Beim privaten Üben nach der Fahrpraxisanleitungs-Verordnung geht es um die Zeit DAVOR: um Fahrpraxis während der Ausbildung, vor der praktischen Prüfung. Beides kann nacheinander genutzt werden — erst privat üben, dann nach bestandener Prüfung mit 17 begleitet fahren.
+Was ist mit Laienausbildung gemeint?
So nennen Presse und Politik das private Üben mit einer nahestehenden Person. Der amtliche Begriff der Verordnung lautet anders: Sie spricht vom Erwerb von Fahrpraxis unter Anleitung, und die begleitende Person heißt Fahrpraxisanleiter. Gemeint ist dasselbe. Der Begriff ist etwas irreführend, denn ausgebildet wird weiterhin in der Fahrschule — privat wird nur geübt.
+Wird der Führerschein durch die Fahrschulreform günstiger?
Vermutlich ja, aber nicht so stark, wie es manche Schlagzeile nahelegt. Die Pflichtstunden in der Fahrschule bleiben, ebenso die Sonderfahrten und die Prüfungsgebühren. Gespart wird bei den Übungsstunden dazwischen und dadurch, dass mehr Praxis die Zahl der Prüfungswiederholungen senkt. Dafür kommen Genehmigung, Einweisung, Beobachtungsfahrt, Versicherung und das Fahrzeug hinzu. Belastbare Zahlen gibt es erst, wenn die ersten Genehmigungen erteilt sind.
+Was ändert sich 2027 sonst noch beim Führerschein?
Die Fahrpraxisanleitungs-Verordnung ist nur Artikel 2 der Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung. Das Gesamtpaket betrifft auch die Fahrschulausbildung selbst und das Fahrlehrerrecht. Diese Seite behandelt ausschließlich den Teil zum privaten Üben — für die übrigen Punkte ist der amtliche Text der Verordnung maßgeblich.
+Ab wann darf man privat mit den Eltern üben?
Ein Datum steht noch nicht fest. Der Verordnungsentwurf enthält an der Stelle des Inkrafttretens einen Platzhalter; politisch genannt wird der 1. Januar 2027. Erst danach müssen die Länder Zuständigkeiten festlegen und Genehmigungen erteilen — mit den ersten Übungsfahrten ist deshalb nicht am Tag des Inkrafttretens zu rechnen.
+Gilt die Regelung in ganz Deutschland?
Nicht automatisch. Die Bundesregierung hat festgehalten, dass die Bundesländer eigenständig entscheiden können, ob sie die Erprobung umsetzen. Ob in einem Bundesland privat geübt werden darf, hängt also zusätzlich an einer Landesentscheidung.
+Braucht man eine Genehmigung — und wer beantragt sie?
Ja. Den Antrag stellt der Bewerber um die Fahrerlaubnis selbst bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde, nicht die Begleitperson und nicht die Fahrschule. Ohne die Bescheinigung darf nicht gefahren werden.
+Wie lange gilt die Genehmigung?
Höchstens zwölf zusammenhängende Monate. Sie erlischt außerdem mit dem Verzicht des Teilnehmers und mit der Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B.
+Welche Voraussetzungen muss der Fahrschüler erfüllen?
Die theoretische Prüfung nach § 16 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung muss bestanden sein, mindestens sechs Unterrichtseinheiten praktische Ausbildung in der Fahrschule müssen absolviert sein, und Fahrschüler und Begleitperson müssen gemeinsam eine theoretische Einweisung von einer Unterrichtseinheit besucht haben.
+Wer darf als Begleitperson mitfahren?
Eine Person in einem besonderen Näheverhältnis zum Fahrschüler, die unentgeltlich begleitet, seit mindestens sieben Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt, höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister hat und in den drei Jahren vor dem Antrag keinem Fahrverbot unterlag. Festgelegt werden ein bis zwei Personen; pro Fahrt begleitet genau eine.
+Darf die Begleitperson dafür Geld nehmen?
Nein. Die Tätigkeit ist ausdrücklich unentgeltlich. Wer für die Begleitung bezahlt wird, erteilt Fahrunterricht — dafür ist eine Fahrlehrerlaubnis nötig.
+Wie viele Kilometer sind vorgesehen?
Nach 500 bis 600 Kilometern findet die Beobachtungsfahrt mit dem Fahrlehrer statt. Der vorgesehene Gesamtumfang der begleiteten Fahrpraxis liegt bei mindestens 1.000 Kilometern, danach stellt die Fahrschule die Prüfungsreife fest.
+Was ist die Beobachtungsfahrt?
Eine Unterrichtseinheit von 45 Minuten, die Fahrschüler und Begleitperson gemeinsam mit einem Fahrlehrer absolvieren. Der Fahrlehrer überprüft den Ausbildungsstand und gibt eine strukturierte Rückmeldung. Erst danach sind Autobahnfahrten zulässig, und es folgen mindestens sechs weitere Fahrstunden in der Fahrschule.
+Darf man auf der Autobahn üben?
Erst nach der bescheinigten Beobachtungsfahrt. Davor sind Autobahnfahrten nicht zulässig. Die Autobahnfahrt als Sonderfahrt bleibt davon unabhängig Bestandteil der Fahrschulausbildung.
+Muss das Auto besonders gekennzeichnet werden?
Ja. Vorne und hinten ist ein quadratisches Schild mit 16 cm Seitenlänge anzubringen: der Buchstabe „L" in weißer Schrift auf blauem Grund und das Wort „Übungsfahrt" in schwarzer Schrift auf weißem Grund.
+Reicht die normale Kfz-Versicherung der Familie?
Nicht ohne Weiteres. Der Haftpflichtversicherungsschutz muss das Führen des Fahrzeugs im Rahmen des Erwerbs von Fahrpraxis ausdrücklich umfassen. Das ist beim eigenen Versicherer zu klären, bevor die erste Fahrt stattfindet.
+Braucht das Fahrzeug ein zweites Pedalset?
Nein. Anders als beim Fahrschulfahrzeug schreibt die Verordnung für private Übungsfahrten keine zusätzliche Pedalerie vor. Routino stattet seine Fahrzeuge freiwillig damit aus — das ist eine Ausstattungsentscheidung, keine gesetzliche Pflicht.
+Muss es immer dasselbe Auto sein?
Nein. In der Genehmigung werden nur die Begleitpersonen namentlich festgelegt, kein bestimmtes Fahrzeug. Zwischen Familienauto und Mietfahrzeug darf gewechselt werden, solange Kennzeichnung und Versicherung stimmen.
+Gilt das Alkoholverbot auch für die Begleitperson?
Ja. § 6 erklärt § 24c des Straßenverkehrsgesetzes für Fahrschüler und Begleitperson entsprechend anwendbar — das absolute Alkoholverbot gilt also auch für die Person auf dem Beifahrersitz.
+Darf im Ausland geübt werden?
Nein. Die Genehmigung gilt im Inland.
+Ersetzt privates Üben die Fahrschule?
Nein. Es wird zwischen zwei Ausbildungsblöcke eingeschoben: mindestens sechs Fahrstunden davor, mindestens sechs weitere nach der Beobachtungsfahrt. Überland-, Autobahn- und Dunkelfahrt bleiben als Sonderfahrten Sache der Fahrschule.
+Was passiert bei Verstößen?
Das Fahren ohne Genehmigung und das Nichtmitführen der Bescheinigung sind nach § 10 Ordnungswidrigkeiten. Konkrete Bußgeldhöhen nennt der Entwurf nicht.
+Gilt die Regelung dauerhaft?
Nein. Es ist eine befristete Erprobung mit wissenschaftlicher Begleitung. Genehmigungen dürfen nur innerhalb von vier Jahren ab Inkrafttreten erteilt werden und erlöschen spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten.
+Ist Routino eine Fahrschule?
Nein. Routino vermietet Übungsfahrzeuge und erteilt keinen Fahrunterricht. Professionelle Fahrstunden bleiben unverzichtbar.
Woher die Angaben stammen.
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus dem Verordnungsentwurf selbst und der Mitteilung der Bundesregierung zum Kabinettsbeschluss. Wo der Entwurf schweigt, steht das ausdrücklich dabei.
Letzte Prüfung der Quellen: 27. Juli 2026. Sobald die Verordnung verkündet ist, wird diese Seite auf den verkündeten Text umgestellt. Die Quellen werden zweimal wöchentlich automatisch abgeglichen.
Wenn es so weit ist, brauchen Sie ein geeignetes Auto.
Routino vermietet Übungsfahrzeuge für genau diese Fahrten — versichert für den Erwerb von Fahrpraxis, gekennzeichnet und mit zusätzlicher Pedalerie auf der Beifahrerseite. Start geplant ab dem ersten Quartal 2027 im Main-Taunus-Kreis.